1. Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von der Firma LdM-Fotografie erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages
oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügt werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
2. Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich LdM Fotografie zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an den Auftragnehmer zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.
3. Haftungsbeschränkungen
Wir liefern unsere Filme auf einem USB 2.0 oder USB 3.0 Stick oder auf Wunsch als Download ohne vorheriges Preview. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. LdM-Fotografie haftet nicht für entstandene Schäden oder Ausfällen am Aufnahmegerät. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber LdM-Fotografie zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. LdM-Fotografie haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Schadensersatz leistet LdM-Fotografie nur in Höhe der getätigten Anzahlung, da bei nicht Erfüllung durch höhere Gewalt kein Einfluss von LdM-Fotografie genommen werden kann.
4. Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen.
Dies betrifft u.a. Postadresse, Telefon und Emailadressen.
5. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
6. Zahlung
Anzahlung ist gemäß Auftragsbestätigung zu tätigen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
bis 10 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 10 % des Betrages.
10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 % des Betrages.
5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 50 % des Betrages.
Am Drehtag: 100% des Betrages.
Nach Fertigstellung der Arbeit wird die Ware bei Abholung Bar bezahlt oder per Vorkasse, anschließend wird das Produkt verschickt.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es sei denn Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von LdM-Fotografie, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Lieferzeiten
Die Lieferzeit des Videos beträgt ca. 6 Wochen. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt. Bei höherer Gewalt wie z.B. Ausfall der Schnitthardware, Wasser- und Brandschäden oder bei Krankheit etc. übernimmt der Auftragsnehmer keine Gewähr für rechtzeitige Auslieferung zum vereinbarten Lieferzeitpunkt.
10. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von LdM-Fotografie nicht bestritten.
11. Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
12. Dienstleistungsauftrag
Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung
eines filmischen Dokumentes oder von Fotos, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen oder fotografieren das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches oder fotografisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt oder fotografiert werden könnten.
13. Nutzung des Materiales
LdM-Fotografie behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.
14. Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG (Auftraggeber) stellt sicher, dass LdM-Fotografie die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere (Immaterialgüterrecht) durch LdM-Fotografie. Soweit LdM-Fotografie entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der AG diese und räumt sie LdM-Fotografie ein. Der AG ist für den Inhalt der USB-Sticks ausschließlich verantwortlich. Soweit LdM-Fotografie wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der AG LdM-Fotografie von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist LdM-Fotografie nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. LdM-Fotografie haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der AG übernimmt sämtliche an LdM-Fotografie gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der AG trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
14.2. Urheberrecht, Bildrecht
1. LdM-Fotografie steht das Urheberrecht an den Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von LdM-Fotografie hergestellten Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt LdM-Fotografie Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an LdM-Fotografie.
5. Der Besteller eines Videos vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Video zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Videos kann LdM-Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Videos genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den LdM-Fotografie zum Schadensersatz.
7. Die Rohdaten der Videos verbleiben bei LdM-Fotografie. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgen nicht.
15. Allgemeines
1. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Endprodukt stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegt. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittels sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten sowie spätestens nach 7 Tagen nach Erhalt des Videos anzuzeigen. LdM-Fotografie bearbeitet das Videomaterial im cinematischem Stil. Unter dem Begriff „cinematische Bearbeitung“ verstehen wir: leichte Enddigitalisierung, Verwendung von „Kinobalken“ und die Verwendung von Zeitlupen. Beispiele des Bearbeitungsstiles befinden sich auf der Homepage des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt und vertraglich festgehalten wurden.
3. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen gefilmt werden. Der Auftragnehmer ist aber bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
4. Während des Brautpaarshootings / bzw. -Filmens ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung bei Qualitätsminderung des Filmmateriales durch beispielsweise nicht PAL-genormte Lichtquellen (50 Hz), Räume und Umgebungen mit unzureichenden Lichtverhältnissen, übermäßiger Sonneneinstrahlung, bunte LED-Strahler der Location oder anderer Dienstleiter, etc..
6. Dem Auftragnehmer und Mitarbeitern sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung ab einer Begleitung von 6 Stunden zu gewähren.
7. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung: Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (analog oder digital, Negative, Digitale Negative, Diapositive etc.) steht dem Auftragnehmer zu. Dieser überlässt dem Auftraggeber gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderliche Aufsichtsdatei ins Eigentum. Der Auftragnehmer wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht bis zu 6 Wochen archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.
8. Sollte der Auftragnehmer durch Krankheit, höhere Gewalt oder wichtigen sonstigen Gründen nicht zum vereinbarten Termin erscheine können, wird dieser Umstand dem Kunden oder der Kundin baldestmöglich vorab mitgeteilt. Der Auftrag kann aufgrund dieses Umstandes nicht storniert werden, oder Schadensansprüche oder Minderung des vereinbarten Preises geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer muss nicht für einen Ersatz sorgen.
9. Für Herten und Städte im Umkreis von 30 Km gilt: Es entstehen keine Anfahrtskosten. Alles was über die Grenzen von 30 Km hinausgeht wird wie folgt berechnet: 0,40 EUR pro km. Zur Berechnung wird vorab eine Routenplanung mit Google Maps durchgeführt.
16. Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe
an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
17. Gutscheine
Der Kunde kann bei LdM-Fotografie/Videografie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von der Firma LdM-Fotografie. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
18. Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht.
Gerichtsstand ist Recklinghausen.
Verantwortlich:
LdM Fotografie
Stefanie Fiegler
45699 Herten
e-mail: info@ldm-fotografie.de